JuLis Bottrop

Fragen und Antworten zum erneuerten Energiekonzept

Kopie des Xing-"Gruppen-Newsletter: Fragen und Antworten zum erneuerten Energiekonzept" vom 08.06.2011 von Tommy Diener, FDP Bundesgeschäftsstelle

(Quelle: http://www.xing.com)
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Fragen und Antworten zum erneuerten Energiekonzept

Der Ausstieg aus der Kernenergie ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Wir Liberalen bezeichnen die Kernkraft bereits seit den 1980er-Jahren als Übergangstechnologie. Nach den schrecklichen Ereignissen in Japan haben alle Parteien ihre Ausstiegspläne angepasst und wollen das Zeitalter der erneuerbaren Energie nun schneller erreichen. Dazu bedarf es jetzt gemeinsamer Anstrengungen.

Eine wettbewerbsfähige Energieversorgung ist die Voraussetzung für Wohlstand und wirtschaftliches Wachstum. Für uns Liberalen waren deshalb Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit nicht verhandelbare Kernpunkte bei der Kompromissfindung zum erneuerten Energiekonzept der Koalition.

Warum wurde das Energiekonzept angepasst?

Im Herbst 2010 hat die schwarz-gelbe Koalition mit ihrem Energiekonzept den Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien geebnet. Es bildet die Grundlage der aktuellen Entscheidungen und bleibt in seinen langfristigen Zielen gültig. Die Kernenergie war und ist für die Liberalen eine Übergangstechnologie. Nach den schrecklichen Ereignissen in Japan wurde jedoch das Restrisiko dieser Form der Energieerzeugung aus veränderter Perspektive neu bewertet. Zwar erfüllen deutsche Kernkraftwerke sehr hohe Sicherheitsanforderungen; ihre Nutzung soll aber nicht dauerhaft gegen den Willen weiter Teile der Bevölkerung durchgesetzt werden.

Wann steigt Deutschland aus der Kernenergie aus?

Die Koalition hat sich an den Empfehlungen der eigens eingesetzten Ethikkommission orientiert und beschlossen, bis Ende 2022 vollständig auf die Kernenergie zu verzichten. Neben den sieben ältesten der insgesamt 17 Kernkraftwerke – Neckarwestheim I, Phi-lippsburg I, Biblis A und B, Isar I, Unterweser und Brunsbüttel – geht auch das Kernkraftwerk Krümmel nicht wieder ans Netz. In einem zeitlichen Korridor bis 2021 werden sechs weitere Kernkraftwerke abgeschaltet: 2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg II, 2021 Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C. Die drei neuesten Kernkraftwerke Isar II, Emsland und Neckarwestheim II werden spätestens Ende 2022 abgeschaltet. Jedes Kernkraftwerk darf innerhalb des jeweiligen Zeitraums die Menge Strom erzeugen, die ihm laut Gesetz zusteht (Reststrommenge). Ist das Enddatum erreicht oder die Reststrommenge aufgebraucht, wird das Kernkraftwerk abgeschaltet.

Sind unsere Klimaschutzziele jetzt in Gefahr?

Wir wollen weiterhin die Treibhausgase bis 2020 um 40, bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 verringern. Jetzt bei der Stromerzeugung hinzukommende CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen sollen unter anderem durch eine bessere Ausschöpfung der Energiesparpotentiale ausgeglichen werden: Wir unterstützen die energetische Sanierung mit zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten und einer Aufstockung des CO2-Gebäudsanierungsprogramms. Die Koalition unterstützt und fördert die Entwicklung und Anwendung neuer Speichertechnologien für erneuerbare Energien. Den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung wollen wir von heute gut 17 Prozent bis 2020 auf 35 Prozent verdoppeln.

Ist die Versorgung mit Strom weiterhin gewährleistet?

Auf dem 62. Ord. Bundesparteitag in Rostock haben wir klar gesagt: Die Versorgungssicherheit in Deutschland muss jederzeit und überall gewährleistet sein. Wir stellen einen weiteren, zügigen Ausbau der Energieversorgung sicher, damit auch künftig bei Spitzenlast noch eine Reserve vorhanden ist (Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Planungsbeschleunigungsgesetz). Für die nächsten beiden Winter bis 2013 wird auf Drängen der FDP ein Kernkraftwerk auf Stand-by gehalten, um im äußersten Notfall als Kaltreserve die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der Bundeswirtschaftsminister stellt mit jährlichen Berichten zum Fortschritt des Ausbaus sicher, dass die Voraussetzungen für einen Ausstieg erfüllt werden.

Wird Strom jetzt teurer? Was ist mit der Brennelementesteuer?

Die Bezahlbarkeit von Energie ist für die FDP ein Kernanliegen. Deshalb wird die Ökostromförderung auf 3,5 Cent je Kilowattstunde stabilisiert und soll danach kontinuierlich gesenkt werden. Wir nutzen so Kostensenkungspotentiale bei der EEG-Umlage, stärken damit den Wettbewerb und dämpfen einen möglichen Preisanstieg. Die FDP hat darauf bestanden, zur Bewältigung der Altlasten der Kernkraftnutzung und zur Erhaltung haushalterischer Spielräume die Brennelementesteuer beizubehalten.

Wie sind energieintensive Betriebe vom Ausstieg betroffen?

Die Bundesregierung wird mit Blick auf steigende Strompreise für energieintensive Unternehmen umfassende Kompensationsregeln im Energie- und Klimafonds in Höhe von bis zu 500 Mio. Euro bereitstellen. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit hat die FDP durchgesetzt, dass diese Kompensationsmöglichkeiten auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden.

Was geschieht bei der Suche nach einem Endlager?

Wir stehen zur Verpflichtung der Bundesregierung, die Endlagerung der radioaktiven Abfälle zukünftig sicherzustellen. Dazu gehört neben der ergebnisoffenen Weitererkundung von Gorleben auch die Prüfung weiterer alternativer Entsorgungsoptionen einschließlich rückholbarer Varianten im gesamten Bundesgebiet. Das entspricht genau dem Beschluss, den wir auf unserem 62. Ord. Bundesparteitag in Rostock gefasst haben.

Kann der Ausstieg wieder rückgängig gemacht werden?

Durch die generelle Festlegung der Betriebszeiten auf 32 Jahre ist eine Nutzung der Kernenergie über das Jahr 2022 hinaus nicht vorgesehen. Der jetzige Kompromiss gibt mehr Planungssicherheit als die frühere rot-grüne Regelung, bei der wegen eines reinen Reststrommengen-Konzepts kein klares Enddatum bestand. Hinsichtlich des eigentumsrechtlichen Schutzes der Reststrommengen hatte die FDP noch umfassendere Vorschläge eingebracht, um die Rechts- und Planungssicherheit weiter zu erhöhen.

 

Welche Chancen eröffnet der Ausstieg aus der Kernenergie?

Der Ausstieg ist für Deutschland eine große Herausforderung, bietet aber auch eine Chance – gerade auch für kommende Generationen. Unser Land wird zum Vorreiter auf dem Weg in die Energieversorgung der Zukunft: Wir können als erste große Industrienation die Wende zu einer hocheffizienten Versorgung mit erneuerbaren Energien schaffen. Das eröffnet zugleich Chancen für die Entwicklung neuer Technologien und Produkte für den Energiebereich und damit für Beschäftigung und Wachstum in Deutschland.
 

Koalitionsbeschluss zur Energiewende

Kopie des Xing-"Gruppen-Newsletter: Koalitionsbeschluss zur Energiewende" vom 31.05.2011 von Tommy Diener, FDP Bundesgeschäftsstelle

(Quelle: http://www.xing.com)
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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

in der Nacht zum 30. Mai hat die schwarz-gelbe Koalition Eckpunkte für den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Der Energiebeschluss der Bundesregierung trägt eine deutliche liberale Handschrift. Wir setzen das um, was wir auf unserem Bundesparteitag in Rostock beschlossen haben: Erstens muss Energie bezahlbar bleiben. Zweitens muss die Versorgungssicherheit zu jeder Tages-, Nacht- und Jahreszeit gewährleistet sein. Drittens müssen Umwelt- und Klimaschutz berücksichtigt werden.

Die Koalition hat sich tendenziell die Position der auf Initiative der FDP eingesetzten Ethik-Kommission zu Eigen gemacht, nach der ein Ausstieg binnen eines Jahrzehnts möglich ist. Dafür werden wir die Voraussetzungen schaffen.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die SPD sich unserer Position annähert. Die Grünen verharren dagegen bei ihren irrealen Maximalforderungen - sie isolieren sich so und entfernen sich vom greifbaren gesellschaftlichen Konsens. Darauf sollten wir öffentlich hinweisen.

Wir haben in unserem Beschluss acht für die FDP zentrale Punkte festgeschrieben:

1. Der Ausstieg erfolgt in drei Stufen. Das entspricht der Intention des von der FDP geforderten Korridors. Die sieben, im Zuge des Moratoriums stillgelegten Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel gehen endgültig vom Netz. Bis 2021 folgen sechs weitere Werke. Ende 2022 ist durch die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke der endgültige Ausstieg erreicht. Eine Klausel, die einen späteren Ausstieg möglich machen könnte, wird es ausdrücklich nicht geben.

2. Den stufenweisen Ausstieg werden jährlich vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegte Fortschrittsberichte begleiten. Sie werden uns Auskunft darüber geben, wie weit der Netzausbau und die Energieversorgung aus regenerativen und fossilen Energieträgern fortgeschritten sind und an welchen Stellen noch nachgebessert werden muss.

3. Wir konnten unsere Koalitionspartner überzeugen, zur Sicherung der Netzstabilität in den nächsten beiden Wintern der Empfehlung der Bundesnetzagentur zu folgen und voraussichtlich eines der älteren Kernkraftwerke auf Standby in Kaltreserve zu halten, falls einmal alle fossilen Kapazitäten nicht ausreichen sollten. Diese Kaltreserve bedeutet nicht, dass von heute auf morgen ein Kernkraftwerk hochgefahren werden kann. Wenn aber nach Ansicht der Bundesnetzagentur eine Versorgungslücke absehbar entstehen wird, kann begrenzt auf diesen Zeitraum das Kernkraftwerk genutzt werden.

4. Um unsere Ausstiegsstufen zu erreichen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden, bedarf es eines konsequenten und umfangreichen Ausbaus der Netze und Energieproduktion. Dazu werden wir ein Netzausbau- und ein Planungsbeschleunigungsgesetz erarbeiten.

5. Die FDP hat den Erhalt der Brennelementesteuer erreicht. Dies ist haushaltspolitisch geboten, um die Finanzierung der Altlasten bei der Asse zu gewährleisten, die Schuldenbremse einzuhalten und mögliche Spielräume für eine steuerliche Entlastung der Bürger nicht zu gefährden.

6. Für die Bezahlbarkeit der Energie werden wir die Kostensenkungspotentiale ausschöpfen, die sich beispielsweise bei der Photovoltaik ergeben.

7. Die FDP hat durchgesetzt, dass die Kompensationsmöglichkeiten auf kleine und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden. So stärken wir rund 4.000 Betriebe bei der Sicherung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit. Wir verbessern darüber hinaus die Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung von Kosten für energetische Gebäudesanierungen. Diese Forderung im Interesse der Eigentümer hatten wir bereits bei den Koalitionsverhandlungen 2009, konnten uns aber erst jetzt durchsetzen.

8. Die Generationen, die die Kernenergie nutzen, müssen sich auch um die Lagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle sorgen. Dies schließt die ergebnisoffene Weitererkundung von Gorleben ebenso ein wie ein Verfahren zur Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskriterien und möglicher alternativer Entsorgungsoptionen, wie der Transmutation oder der Prüfung einer Rückholbarkeit.

Mit den beschlossenen Eckpunkten wurde eine vernünftige und ausgewogene Lösung erarbeitet, die den liberalen Anforderungen hinsichtlich Umweltfreundlichkeit, Sicherheit und Bezahlbarkeit unserer Energie gerecht wird. Der Beschluss ist von historischer Bedeutung, weil er die Instrumente schafft, die die Energiewende jetzt überhaupt erst ermöglichen.

Im laufe der kommenden Woche werden weitere detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Christian Lindner
Generalsekretär der FDP

(Weiterleitung) Xing-Gruppen-Newsletter: "Dreikönigstreffen"

Kopie des Xing-"Gruppen-Newsletter: Dreikönigstreffen" von Tommy Diener, FDP Bundesgeschäftsstelle

(Quelle: http://www.xing.com)
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Nachdem schon die Rede von Guido Westerwelle bei der Dreikönig-Kundgebung in Stuttgart für minutenlangen Applaus sorgte, ernete der FDP-Parteichef auch bei seinen Auftritten in Nagold und Ilshofen begeisterten Jubel. Der Andrang sprengte das Fassungsvermögen der beiden Veranstaltungsorte: Die Säle mussten durch die Polizei wegen drohender Überfüllung geschlossen werden.

„Zu viele in der deutschen Politik fragen 'Wie kommt es an' und zu wenige 'Was ist richtig für unser Land'“, eröffnete FDP-Parteichef Guido Westerwelle seine Rede zum Dreikönigstreffen. Die Liberalen jedoch ließen sich von Demoskopie nicht beirren. „Wir werden das Richtige für das Land weiter umsetzen, auch wenn wir nicht jeden Tag Schulterklopfen dafür ernten“, gab sich Westerwelle kämpferisch. Klar sei: „Es geht Deutschland heute besser als vor der Bundestagswahl.“

Mit seinen kämpferischen Reden an diesem Tag traf Westerwelle den Nerv der Parteibasis. Beim Neujahrsempfang der Kreis-FDP im baden-württembergischen Nagold wurde er von den 700 Gästen nach seiner Ansprache mit "Guido, Guido"-Rufen und Standing Ovations vom Rednerpult verabschiedet. In seiner Rede unterstrich der Bundesvorsitzende und Vize-Kanzler die Erfolge der FDP in der christlich-liberalen Koalition und hob die Bedeutung des Mittelstands und der Leistungsgerechtigkeit hervor.

Beim Neujahrsempfang des FDP-Kreisverbands in Ilshofen zeigte sich dann ein ganz ähnliches Bild: Die Stadthalle war mit knapp 400 angemeldeten Gästen komplett gefüllt - rund 100 weitere Interessierte konnten wegen der Überfüllung nicht mehr in den Saal gelangen. "Das war heute absoluter Ausnahmezustand für uns", erklärt Stephen Brauer, Vorsitzender des FDP-Kreisverbands, der die Veranstaltung organisierte. Wie zuvor in Nagold erhielt Westerwelle begeiterten Applaus für seine Rede, in der er betonte: "Wer die Freiheit liebt, der braucht eine starke FDP".

Mehr zum Dreikönigstreffen in Stuttgart
http://www.fdp-bundespartei.de/webcom/show_article_start.php...
http://www.liberale.de/Mit-Roten-und-Gruenen-ist-kein-Staat-...

Mehr zum Treffen in Nagold
http://archiv.mopo.de/archiv/2011/20110106/thema-des-tages/r...
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.nagold-westerwelle-...
http://www.net-tribune.de/nt/node/33973/news/Volles-Haus-in-...

Mehr zum Treffen in Ilshofen
http://www.swp.de/gaildorf/lokales/rund_um_schwaebisch_hall/...
http://www.hallertagblatt.de/region/hallertagblatt/Bildergal...

YouTube-Videos:
Dr. Guido Westerwelle: http://www.youtube.com/watch?v=RWrTsnzeQcI
Christian Lindner: http://www.youtube.com/watch?v=Y4hvZJa7t48
Birgit Homburger: http://www.youtube.com/watch?v=feGZBnwfPLA
Prof. Dr. Ulrich Goll: http://www.youtube.com/watch?v=BeV9TSGfLHE
Dr. Hans-Ulrich Rülke: http://www.youtube.com/watch?v=rM6hJ7KCgxI

Redemanuskript von Dr. Guido Westerwelle
http://www.liberale.de/Pressemitteilungen/2980c202/index.htm...

Video-Interview: "heute journal"
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1228568/Westerw...

Video-Interview: "Tagesthemen"
http://www.tagesthemen.de/inland/westerwellett104.html

(Weiterleitung) Xing-Gruppen-Newsletter: "Steuervereinfachung"

 Kopie des Xing-"Gruppen-Newsletter: Steuervereinfachung" von Tommy Diener, FDP Bundesgeschäftsstelle

(Quelle: http://www.xing.com)
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Der Koalitionsausschuss von Union und FDP hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem das Steuerrecht in einem ersten Schritt spürbar vereinfacht und unnötige Bürokratie abgebaut wird. 

Als ersten Schritt zur Steuervereinfachung hat die Koalition aus FDP und Union ein Paket von 37 Maßnahmen vorgelegt [Diese finden Sie im unteren Teil nummeriert aufgelistet]. Steuervereinfachung wird es auf Druck der FDP nicht nur für die Steuerverwaltung, sondern vor allen Dingen für die Bürgerinnen und Bürger geben. Darüber hinaus profitieren vom Bürokratieabbau auch die Unternehmen in Deutschland. Durch die zunehmende Umstellung auf moderne Informationstechnik sinken der Erklärungs- und Prüfungsaufwand und dadurch auch die Kosten der Wirtschaft für Bürokratieaufwand um jährlich ca. vier Milliarden Euro.

Die Bürger werden durch verschiedene Maßnahmen um rund 590 Millionen. Euro entlastet, vor allen Dingen Arbeitnehmer und Familien. Aufgrund der vordringlichen Aufgabe der Haushaltskonsolidierung mussten in diesem Jahr die Maßnahmen wegen der Einnahmeausfälle für den Bundeshaushalt begrenzt werden. Die steuerliche Entlastung war allerdings auch nicht das Ziel dieses ersten Steuervereinfachungsschritts. Zielsetzung war es, den Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe ihrer Steuererklärung durch gezielte Maßnahmen zu helfen, die das Ausfüllen der Formulare erleichtern und das Steuerrecht vereinfachen. Diesem ersten Schritt müssen weitere in dieser Legislaturperiode folgen. Im nächsten Jahr wird die Koalition die Vereinfachung des Steuerrechts insbesondere für Unternehmen in Angriff nehmen. Auch die Steuerentlastung bleibt auf der Tagesordnung für die zweite Hälfte der Legislaturperiode. Vorrang hat zunächst die Haushaltskonsolidierung, aber die FDP-Bundestagsfraktion ist entschlossen, sich die Spielräume für eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen bis 2013 zu erarbeiten.

Einige Steuervereinfachungsmaßnahmen sind besonders hervorzuheben:

* Von der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro sind rund 22 Millionen Arbeitnehmer betroffen. Künftig müssen Werbungskosten erst dann nachgewiesen werden, wenn sie insgesamt 1.000 Euro überschreiten. Arbeitnehmer werden dadurch um 330 Mio. Euro entlastet. Davon profitiert ein Großteil der Steuerzahler. Dies sorgt auch dafür, dass die Steuererklärung nicht mehr so zeitintensiv ist.

* Die Einkommensteuererklärung kann künftig wahlweise auch nur noch alle zwei Jahre abgegeben werden.

* Die Bürgerinnen und Bürger bekommen künftig eine vorausgefüllte Steuererklärung des Finanzamts, die dann ergänzt und ggf. korrigiert werden kann.

* Das Besteuerungsverfahren wird grundlegend modernisiert, so dass künftig eine völlig papierlose Kommunikation zwischen Steuerzahlern und Finanzamt möglich wird.

* Die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten wird stark vereinfacht, so dass eine Seite der Anlage Kind bei der Steuererklärung entfällt. Dies betrifft die Eltern von 1,2 Millionen Kindern.

* Die Eltern von volljährigen Kindern, die sich in der Ausbildung befinden, müssen heute im Rahmen des Kindergeldantrags und in der Einkommensteuererklärung die Einkünfte und Bezüge ihrer Kinder erklären. Dieser immense Aufwand entfällt künftig, indem auf die Einkommensüberprüfung der Kinder verzichtet wird. Profitieren werden u.a. die Eltern der Kinder, die BAföG-Bezieher sind und sich etwas hinzuverdienen.

* Die Berechnung der Entfernungspauschale wird stark vereinfacht. Die heute notwendige tageweise Berechnung entfällt und wird durch eine jährliche ersetzt.

* Arbeitnehmer mit geringem Jahreslohn müssen künftig unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt keine Steuererklärung mehr abgeben.

Maßnahmepaket zur Steuervereinfachung

Es ist das erklärte Ziel der Koalitionspartner in dieser Legislaturperiode, das Steuerrecht spürbar zu vereinfachen und zugleich das Besteuerungsverfahren weiter zu modernisieren und von unnötiger Bürokratie zu befreien.

Die vom Bundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit den Finanzpolitikern der Koalition für den heutigen Koalitionsausschuss vorgelegten Vorschläge tragen dieser Zielsetzung Rechnung. Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Einkommensteuerrecht werden reduziert, die Vorhersehbarkeit, Handhabbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren erhöht und wichtige Prozesse zwischen Steuerpflichtigem und Verwaltung weniger aufwändig gestaltet.

Die gesetzlichen Neuregelungen wirken dabei im Verbund mit ebenso wichtigen untergesetzlichen Maßnahmen. Die Straffung von Anspruchsvoraussetzungen bei steuerlich relevanten Sachverhalten und die Reduzierung von Dokumentationsaufwand werden ergänzt durch verstärkten Einsatz moderner Informationstechnik.

Die finanziellen Auswirkungen sind mit Blick auf die Situation der öffentlichen Haushalte auf ein zu verkraftendes Maß begrenzt. Dennoch werden die vorgelegten Vereinfachungsmaßnahmen die Gesamtbelastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Familien mit Kindern und von Unternehmen deutlich senken. Allein die Unternehmen in Deutschland werden durch die Maßnahmen um 4 Mrd. Euro pro Jahr an Bürokratieaufwand entlastet. Die Kostenersparnis für die Unternehmen und die Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger sind damit weitaus höher als die direkte Steuerersparnis.

Der Koalitionsausschuss bittet den Bundesminister der Finanzen daher die folgenden Maßnahmen für eine Umsetzung vorzusehen: 

I. Gesetzliche Neuregelungen

A. Finanzwirksame Maßnahmen

1. Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

Durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro wird das Erfordernis eines Einzelnachweises von Werbungskosten in noch größerem Umfang entbehrlich als bisher. Bei rund 22 Mio. Arbeitnehmerveranlagungen insgesamt bewirkt eine Reduzierung des Belegerfordernisses daher einen Beitrag zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Die Maßnahme ist mit Steuermindereinnahmen von 330 Mio. Euro verbunden.

2. Kosten für die Kinderbetreuung

Kinderbetreuungskosten werden heute in Anhängigkeit davon, ob sie durch die Berufstätigkeit bedingt oder privat veranlasst sind, unterschiedlich steuerlich berücksichtigt. Dies ist für alle Beteiligten nur schwer handhabbar. Daher soll auf diese Unterscheidung künftig verzichtet werden. Gleichzeitig wird der Erklärungsaufwand bei der Anlage Kind durch Wegfall einer Seite des Erklärungsvordrucks reduziert. Durch den Wegfall der persönlichen Anspruchsvoraussetzungen können insgesamt mehr Menschen von dem Steuervorteil profitieren. Die Steuermindereinnahmen belaufen sich auf 60 Mio. Euro.

3. Kindergeld/ Freibeträge für volljährige Kinder

Die Gewährung von Kindergeld und -freibeträgen bei volljährigen Kindern u. a. in Schul oder Berufsausbildung gestaltet sich im geltenden Recht aufwändig. Eltern müssen sowohl im Rahmen des Kindergeldantrags gegenüber den Familienkassen als auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt die Einkünfte und Bezüge ihrer Kinder detailliert ermitteln und erklären. Zu berücksichtigende steuerliche Abzugsbeträge verursachen einen teilweise hohen Berechnungsaufwand um erkennen zu können, ob überhaupt Anspruch auf Kindergeld/ Kinderfreibeträge besteht. Daher soll zukünftig auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet und somit das Besteuerungsverfahren vereinfacht werden. Die Steuermindereinnahmen belaufen sich auf 200 Mio. Euro.

B. Aufkommensneutrale bzw. nahezu aufkommensneutrale Maßnahmen

4. Entfernungspauschale

Nutzt der Steuerpflichtige für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und Pkw, sind heute umfangreiche Aufzeichnungen, Ermittlungen und Berechnungen erforderlich, um die zutreffende Höhe der Werbungskosten zu ermitteln. Durch Umstellung der heute notwendigen tageweisen auf eine jährliche Vergleichsrechnung entfällt für den Betroffenen die Notwendigkeit, entsprechende Aufzeichnungen zu führen und im Erklärungsvordruck darzulegen.

5. Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute

Derzeit bestehen insgesamt sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten für Eheleute. Die Neuordnung des Veranlagungswahlrechts - mit der die Veranlagungs- und Tarifvarianten auf vier zurückgeführt werden - vereinfacht das Besteuerungsverfahren in der Verwaltungspraxis deutlich und macht die Vorschrift für den Rechtsanwender handhabbarer und verständlicher.

6. Keine Pflichtveranlagung von Arbeitnehmern mit geringem Arbeitslohn

Vorgesehen ist, Arbeitnehmer mit geringem Jahrsarbeitslohn von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung allein wegen einer beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten zu hohen Mindestvorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung zu befreien. Dies entlastet Arbeitnehmer und Verwaltung gleichermaßen von unnötigem steuerbürokratischem Aufwand.

7. Verzicht auf die Einbeziehung von Kapitaleinkünften bei Spendenabzug und außergewöhnlichen Belastungen

Kapitalerträge müssen nach Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahmen bestehen u.a. dann, wenn außergewöhnliche Belastungen oder Spenden beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dann muss der Antragsteller seine Kapitalerträge allein für diese Zwecke trotz der bereits erfolgten abgeltenden Besteuerung ermitteln, zusammenstellen und dem Finanzamt gegenüber erklären. Der Verzicht auf diese Erklärungspflicht unterstreicht die bürokratiereduzierende Wirkung der Abgeltungsteuer.

8. Stipendien

Stipendien sind steuerfrei, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistet werden. Dies soll künftig auch für lediglich mittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistete Zahlungen gelten. Der begünstigte Personenkreis wird z. B. auf Empfänger indirekter Zahlungen aus EU-Förderprogrammen erweitert, die Verwaltungspraxis vereinfacht.

9. Erstattungsüberschüsse bei Sonderausgaben 

Wird beispielsweise Kirchensteuer für zurückliegende Jahre erstattet, ist bei höheren Erstattungsbeträgen ggf. eine Wiederaufrollung alter Steuerfestsetzungen erforderlich. Zur Verwaltungsvereinfachung soll darauf künftig verzichtet werden. In diesen Fällen erfolgt künftig eine Hinzurechung im Jahr der Erstattung.

10. Grenzen bei verbilligter Vermietung

Bei verbilligter Vermietung einer Wohnung sind steuerrechtlich prozentuale Grenzen zu beachten. Zur Steuervereinfachung ist vorgesehen, den maßgeblichen Prozentsatz auf 66 % (bzw. 2/3 der ortsüblichen Miete) zu vereinheitlichen. Wird mehr als 66 % der ortsüblichen Miete gezahlt, gilt die Vermietung als vollentgeltlich und ermöglicht den vollen Werbungskostenabzug. Auf die heute vom Steuerpflichtigen aufwändig zu erstellende Totalüberschussprognose wird verzichtet.

11. Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens in der Forstwirtschaft

Die Besteuerung der Gewinne aus Forstwirtschaft bei außerordentlichen Holznutzungen wird auf eine neue Grundlage gestellt. Durch den Wegfall des Nutzungssatzes als zwingende Voraussetzung für die Abgrenzung der einzelnen Holznutzungen ist die Erstellung eines „Gutachtens“ nicht mehr zwingend. Da zukünftig auf umfangreiche Sonderrechnungen verzichtet werden kann, vereinfacht sich auch die Anlage Forstwirtschaft zur Steuererklärung.

12. Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft nur für wesentliche und aufwändige Fälle

Durch die Neuregelung soll die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte wie im Koalitionsvertrag vorgesehen auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt werden. Dazu ist eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 Euro gemessen an der Höhe des Gegenstandswerts vorgesehen. Somit entfällt die Kostenbelastung in Fällen kleinerer Investitionen, wenn der Steuerpflichtige im Vorfeld seiner Investitionsentscheidung in steuerlichen Fragen Planungssicherheit erlangen möchte.

13. Verbesserte Behandlung von Betriebsaufgabe, -verpachtung, -unterbrechung

Nach geltendem Recht kann es insbesondere in den Fällen der Betriebsverpachtung zu aufwendigen Verwaltungsverfahren kommen, wenn der Steuerpflichtige keine eindeutige Aufgabeerklärung abgegeben hat. Zukünftig wird gesetzlich geregelt, dass der Betrieb bis zu einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt gilt, was den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht. Die Neuregelung trägt damit zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und zu mehr Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen bei.

14. Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung

Durch die Neuregelung werden die heute hohen Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange der Umsatzsteuer reduziert. Um auch weiterhin eine effektive Umsatzsteuerkontrolle sicherstellen zu können, wird gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, andere Urkunden und elektronisch übermittelte Rechnungen einsehen zu können.

15. Elektronische Veräußerungsanzeige nach dem Grunderwerbsteuergesetz

Die neue gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dient dazu, durch Rechtsverordnung eine elektronische Übermittlung von Veräußerungsanzeigen und Verträgen von Notaren bzw. Gerichten und/oder anderen Meldepflichtigen zu ermöglichen. Ziel ist es, mit Hilfe der elektronischen Übermittlung papiergebundene Verfahren zu ersetzten und somit zusätzlichen Erfassungsaufwand zu beseitigen.

16. Erleichterung der elektronischen Kommunikation mit der Finanzverwaltung

Das BMF hat durch Rechtsverordnung insbesondere für bestimmte Steuererklärungen, die ohne gesetzliche Verpflichtung elektronisch übermittelt werden können, neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch ein „anderes sicheres Verfahren“ zugelassen. Die Nutzung dieses Verfahrens ist bis zum 31. Dezember 2011 zeitlich befristet. Die zeitliche Befristung soll aufgehoben werden.

17. Elektronische Abgabe der Erklärung zur Körperschaftsteuerzerlegung 

Die heute erforderliche papiervordruckgebundene Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer soll künftig in elektronischer Form erfolgen.

18. Neues Feststellungsverfahren für betriebliches Vermögen bei der Erbschaftsteuer

Unter bestimmten Voraussetzungen wird Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer begünstigt. Die notwendigen Feststellungen trifft die Finanzverwaltung derzeit formlos. Durch Einführung eines neuen förmlichen Feststellungsverfahrens soll die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöht werden.

19. Gemeinsame Abgabe von Einkommensteuererklärungen von zwei Jahren

Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Einkommensteuererklärungen wahlweise nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Durch die Ausübung dieses Wahlrechts können sie vermeiden, sich in jedem Jahr erneut - termingebunden - mit dem Einkommensteuerrecht auseinander setzen zu müssen und die Steuererklärung auszufüllen. Einen Nachteil erleiden sie dadurch nicht. Im Gegenteil wird es keine engen Fristen oder Formalien zur Ausübung des Wahlrechts geben. Ebenso wenig ist der Bürger an das einmal ausgeübte Wahlrecht gebunden. Er kann seine Wahl jederzeit durch Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung rückgängig machen. Von dieser Regelung profitieren können typischerweise Arbeitnehmer, Bezieher von Alterseinkünften und Personen mit Einkünften aus Vermögensverwaltung im normalen Umfang. Es geht also um Steuerpflichtige mit über die Jahre im Wesentlichen gleich bleibenden oder dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften. Bei ihnen sind die steuerrelevanten Verhältnisse überschaubar, sodass das Wahlrecht zur gemeinsamen Abgabe von Einkommensteuererklärungen mehrerer Jahre tatsächlich einen echten Vorteil bringen kann.

20. Reduzierung der Anspruchsvoraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden bei Naturkatastrophen

Für Spendenzahlungen in sog. Katastrophenfällen werden das vereinfachte Nachweisverfahren einfachgesetzlich festgeschrieben und die bisher im Verwaltungswege jeweils nur in Einzelfällen eröffneten Möglichkeiten des vereinfachten Zuwendungsnachweises erweitert.

21. Frist für die Meldung von Auslandssachverhalten

Bestimmte Sachverhalte, wie beispielsweise die Gründung und der Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland, sind bisher innerhalb eines Monats nach dem Ereignis anzuzeigen. Zur Erleichterung für die betroffenen Steuerpflichtigen ist es künftig ausreichend, das Finanzamt innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem das meldepflichtige Ereignis eintritt, zu unterrichten.

22. Steuererklärungsfrist für Land- und Forstwirte

Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt heute eine besondere Steuererklärungsfrist von 3 Monaten. Mit dem Ziel einer Harmonisierung der Steuererklärungsfristen wird zukünftig auch für Land- und Forstwirte die Regelabgabefrist von 5 Monaten nach Ablauf des maßgeblichen Besteuerungszeitraums gelten.

23. Anhebung der Bagatellgrenze für Anzeigen der Banken

Vermögensverwahrer und -verwalter können bis zu einer Bagatellgrenze von 5.000 Euro auf eine Anzeige der von ihnen für den Erblasser verwahrten bzw. verwalteten Vermögensgegenstände verzichten. Zur weiteren Reduzierung bürokratischen Aufwands wird die Grenze auf 10.000 Euro verdoppelt, sodass dann in vielen Fällen mit geringeren Guthabenständen eine Anzeige bei der Finanzverwaltung unterbleiben kann.

C. Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

24. Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener

Da die gesetzliche Grundlage für die Entschädigungszahlungen entfallen ist, existieren für eine Steuerbefreiung keine Anwendungsfälle mehr. Die Befreiungsvorschrift wird daher aufgehoben.

25. Zinsen aus Schuldbuchforderungen

In der Praxis existieren keine Anwendungsfälle für im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz bezeichnete Zinsen aus Schuldbuchforderungen mehr. Die Befreiungsvorschrift wird daher aufgehoben.

26. Ehrensold

Da die gesetzliche Grundlage für die Zahlung von Ehrensold entfallen ist, ist die Befreiungsvorschrift gegenstandslos geworden. Sie wird daher aufgehoben.

27. Beiträge nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Der Unterhaltsbeitrag ist ebenso wie der Maßnahmebeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht steuerbar. Die rein deklaratorische Befreiungsvorschrift ist daher entbehrlich und wird aufgehoben.

28. Bergmannsprämien

Das Bergmannsprämiengesetz war letztmals für Zahlungen in 2007 anzuwenden; folglich existieren für eine Steuerbefreiung keine Anwendungsfälle mehr. Die Befreiungsvorschrift wird daher aufgehoben.

29. Zuwendungen ehemaliger alliierter Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen

Die Steuerbefreiungsvorschrift hat infolge Zeitablaufs ihre Bedeutung verloren und wird daher aufgehoben.

II. Weitere Vereinfachungsansätze ohne unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf

30. Papierlose Kommunikation mit den Finanzämtern

Das Besteuerungsverfahren wird grundlegend modernisiert. Für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess werden schrittweise IT-basierte Verfahren entwickelt und angeboten. Mit der papierlosen Kommunikation wird den Bürgern die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung sowie aller erforderlichen Belege ohne Medienbruch ermöglicht. Vorzugsweise werden Übermittlungsverfahren geschaffen, durch die alle steuerlich relevanten Informationen unmittelbar der Steuerverwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug sollen die Steuerbescheide der Finanzverwaltung auch rechtsverbindlich in elektronischer Form den Bürgern, Unternehmen bzw. ihren Beratern übermittelt werden, um auch dort wieder ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand in die jeweilige Datenverarbeitung eingespeist werden zu können und so letztlich den Bescheid auf Papier zu ersetzen.

31. Elektronische Lohnsteuerkarte

Durch Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können Besteuerungsgrundlagen von der Finanzverwaltung künftig zentral und einheitlich in einer bundesweiten Datenbank verwaltet und automatisiert gepflegt werden. Der Arbeitgeber kann ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den jeweils aktuell zutreffenden Lohnsteuerabzug vornehmen. Durch die elektronisch zentral zur Verfügung stehenden Daten werden viele Vorgänge für die Wirtschaft und die Verwaltung einfacher und schneller. Aufgaben, die bisher auf Gemeinden, Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung verteilt waren, werden gebündelt.

32. Bereitstellung einer vorausgefüllten Steuererklärung

Bei der vorausgefüllten Steuererklärung werden die dem aktuellen Veranlagungsjahr zuzuordnenden Daten, soweit sie der Finanzverwaltung bereits vorliegen, automatisch in den richtigen Feldern der Steuererklärung vorausgefüllt. Macht der Steuerpflichtige von dem Serviceangebot Gebrauch, ruft er seine Erklärung im Internet ab und überprüft die ausgefüllten Angaben. Nach ggf. erforderlicher Ergänzung und Korrektur wird die vervollständigte Erklärung wieder an das Finanzamt übermittelt. Für das Gros der Bürgerinnen und Bürger soll die weitgehend papierlose Kommunikation mit ihrer Finanzbehörde bis 2013 möglich sein.

33. Vereinfachung der Besteuerung von Rentnern

Soweit Rentner infolge des mit dem Alterseinkünftegesetz eingeleiteten Übergangs zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen bis zum Jahr 2040 aufgrund ihrer individuellen persönlichen Verhältnisse in eine Besteuerung hineinwachsen, wird das Besteuerungsverfahren vereinfacht. Dazu wird das seit 2005 bestehende Rentenbezugsmitteilungsverfahren schrittweise an die Erfordernisse einer vorausgefüllten Steuererklärung angepasst. Die vorausgefüllte Erklärung wird dabei in der Weise vorbereitet, dass der idealtypische „Nur-Rentner“, der lediglich Rente bezieht und darüber hinaus keine weiteren Einnahmen hat, diese nach Prüfung im Regelfall ohne Änderung an das zuständige Finanzamt übermitteln kann.

34. Anwenderfreundliche und verständliche Gestaltung von Steuererklärungsvordrucken und Erläuterungen

Steuererklärungsvordrucke stellen eine wichtige Schnittstelle bei der Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung dar. In den Vordrucken werden alle für die korrekte Steuerfestsetzung notwendigen Informationen abgefragt. Eine möglichst für jedermann verständliche Abfrage steht häufig im Konflikt mit der umfassenden Regelung komplexer Lebenssachverhalte. Die Vereinfachungsmöglichkeiten hängen daher wesentlich vom Erfolg der Vereinfachungsbemühungen in den einzelnen Steuernormen ab. Hier kommen wir künftig voran. So werden zum Beispiel durch die geplanten gesetzlichen Neuregelungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten die aufwändige Unterscheidung zwischen den gesetzlichen Kriterien der „Erwerbstätigkeit“ oder „Krankheit und Behin derung“ entfallen. Damit verschwindet eine ganze Seite des Vordrucks „Anlage Kind“. Und in allen Fällen der gesonderten und einheitlichen Feststellung kann darüber hinaus auf das zweiseitige Abfrageformular für Kinderbetreuungskosten vollständig verzichtet werden.

35. Entbürokratisierung und Flexibilisierung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge 

Für die Anbieter von geförderten Altersvorsorgeprodukten bestehen laufende steuerliche Informations- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Anleger und der Finanzverwaltung. An einer Zusammenführung und Bündelung dieser Pflichten wird gearbeitet. Zusätzlich wird auf Verwaltungsebene geprüft, wie die bestehenden Förderverfahren weitergehend automatisiert und für den Anleger einfacher gestaltet werden können und in welchem Umfang die Finanzverwaltung die Anbieter bei der Erledigung der ihnen obliegenden Pflichten unterstützen kann.

36. Zeitnahe Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung bedeutet häufig die steuerliche Bewältigung weit zurückliegender Jahre. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuer und der Betriebsprüfung sind dabei sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch auf Seiten der öffentlichen Haushalte grundsätzlich nachteilig. Die Unternehmen stehen zeitnahen Prüfungen aufgeschlossen und kooperativ gegenüber, da sie sich davon insbesondere zügige Rechts- und Planungssicherheit, die Vermeidung antizyklischer Steuerbelastungen und von Zinsen auf Steuernachzahlungen versprechen. Die Finanzverwaltung erwartet von einer Nutzung dieses Instruments insbesondere eine bessere Zusammenarbeit, erleichterte Sachverhaltsaufklärungen und zeitnahe endgültige Steuerveranlagungen. Ziel der Bundesregierung ist daher, dass Betriebsprüfungen künftig grundsätzlich gegenwartsnäher durchgeführt werden. In der Betriebsprüfungsordnung soll das Institut der „zeitnahen Betriebsprüfung“ erstmals für Unternehmen und Steuerverwaltung definiert und ein bundeseinheitlicher Standard formuliert werden. Den Finanzämtern vor Ort werden somit hinreichende Möglichkeiten eingeräumt, gemeinsam mit den ausgewählten Unternehmen individuelle und pragmatische Lösungen zu erarbeiten, die zu einer größeren Gegenwartsnähe der Prüfungen führen.

37. Erleichterung der Nachweispflichten der Unternehmer für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

Die derzeit bestehenden unterschiedlichen Nachweisregelungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen sollen verschlankt und die Nachweispflichten erleichtert werden. Berechtigten Anliegen der Wirtschaft hat das BMF durch Neufassung der Verwaltungsanweisungen bereits Rechnung getragen. Zudem ist vorgesehen, entsprechende Neuregelungen im Verordnungswege zu erlassen. Im Zusammenwirken mit Wirtschaftsverbänden und Ländern arbeitet das BMF an einer für alle Beteiligten handhabba ren Regelung. Angestrebt wird, den dafür notwendigen Abstimmungsprozess bis Mitte 2011 abzuschließen und die entsprechende Verordnung ab 1.1.2012 in Kraft zu setzen.

Zugleich hat sich der Koalitionsausschuss über die folgenden Punkte verständigt:

* Vorhaben KONSENS

Der Ausschuss betont die Bedeutung des laufenden Prozesses, schrittweise für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess IT-basierte Verfahren im Rahmen des Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) zu entwickeln und anzubieten. Dazu gehört insbesondere, Alternativen zu den bislang papiergestützten Kommunikationswegen für Steuererklärungen und den damit einzureichenden Belegen zu entwickeln und anzubieten. Die Bundesregierung wird gebeten, das Vorhaben KONSENS im gemeinsamen Prozess mit den Ländern noch stärker voranzutreiben und wichtige Bausteine wie die Kernverfahren Grundinformationsdienst und Festsetzung möglichst 2013 zu implementieren.

* Harmonisierung steuerrechtlicher und sozialrechtlicher Vorschriften

Eine Harmonisierung von steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Vorschriften wird angestrebt, soweit dies mit dem Regelungszweck des jeweiligen Rechtsgebietes vereinbar ist. Hierzu bedarf es zunächst einer umfassenden Bestandsaufnahme sowohl im Hinblick auf das Verfahrensrecht als auch im Hinblick auf das materielle Recht. Um hier eine Grundlage für die weiteren Beratungen zu erhalten wird die Bundesregierung gebeten, einen Sachstandsbericht zum Status quo vorzulegen.

* Steuerliches Reisenkostenrecht

Das steuerliche Reisenkostenrecht soll vereinfacht werden. Auf Grund der komplexen Wirkungszusammenhänge und der daraus resultierenden vielschichtigen Folgewirkungen, die mit Veränderungen im Bereich der Reisekosten verbunden sind, wird das Bundesfinanzministerium gebeten, auf Fachebene Vereinfachungsansätze als Grundlage für die weiteren Beratungen vorzulegen.

* Unternehmensteuerrecht

Mittelfristig sind auch weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts erforderlich. Die Unternehmensbesteuerung muss an die internationalen Entwicklungen und Herausforderungen angepasst und modernisiert werden. Der Koalitionsvertrag sieht daher - unter Wahrung der Aufkommensneutralität - Ansatzpunkte für eine Prüfung insbesondere im Hinblick auf die Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung und die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems vor. Das Bundesministerium der Finanzen wird bis September 2011 zu diesem Themenkomplex Vorschläge vorlegen.

 

JuLis Bottrop unterstützten Bottroper Piraten beim OptOutDay 2010

Hallo JuLis,
liebe Parteifreunde,
liebe Interessenten.

Am letzten Donnerstag (28.10.2010) veranstaltete die Piraten Partei ihren OptOutDay (http://www.optoutday.de/), eine Veranstaltung, bei der sie auf die Weitergabe personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen aufmerksam machen und die Bevölkerung daran erinnern wollen, ihrer persönlichen Daten zu schützen. Die Bottroper Piraten fragten uns, ob wir sie bei dieser Veranstaltung unterstützen wollen. Und so haben wir auf unserer letzten Vorstandssitzung am 24.10. beschlossen, dieser Einladung zu folgen.

Auch wir haben in Folge dessen Unterschriften gegen die Weitergabe persönlicher Daten durch die Stadtverwaltung Bottrop gesammelt und am Donnerstag der Stadtverwaltung übergeben. Die Widerspruchserklärung ist auch unter http://www.optoutday.de/wp-content/uploads/2009/08/OptOut_NRW.pdf abrufbar. Mein besonderer Dank in diesem Zusammenhang geht an Marcel Grau, der diese Aktion auf unserer Seite organisiert und erfolgreich durchgeführt hat. Einen Bericht dazu findet ihr unter http://julis-bottrop.de/OptOutDay2010.

Mit jungliberalen Grüßen,

Andreas Mersch
- Kreisvorsitzender -

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